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Mittwoch, 26. Mai 2010

Berufung


Zu Wochenbeginn habe ich durch meinen Anwalt beim Landgericht Darmstadt gegen das Urteil des Amtgerichts Berufung eingelegt. Dabei wird der Antrag gestellt, die Sache in die I. Instanz zurückzuweisen und unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Langen die Beklagten (Ehepaar Müller) als Gesamtschuldner nach dem Klageantrag I. Instanz zu verurteilen [siehe hier und hier] (d. h. sie dazu zu verpflichten, zur Wiederanbringung des Scheunenkreuzes den von mir damit beauftragten Handwerkern freien Zugang durch ihr Grundstück zu meiner Scheunenwand zu gewähren und die Kosten für die Wiederanbringung und Wiederherstellung des beschädigten Scheunenkreuzes zu tragen).

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

held-der-arbeit schrieb am 14.Jun.2010

Richtig so! Ob die Kosten wieder reinkommen?

Ich habe einen Vorschlag: Der Herr Nachbar würde eine Großleinwand an der umstrittenen Scheune sicher nicht abbauen, sondern begrüßen.

Herr Müller wäre eifrig bemüht alle zehn Minuten zehn Cents in einen Schlitz zu werfen, um darauf alle WM-Spiele verfolgen zu können. Ein Getränkeautomat mit reichlich Biervorrat rundet die Einnahmen ab.

Schätze gegen Ende der Weltmeisterschaft wären damit die Kosten wieder gedeckt - zumal Fußball verbindet. Die Nachbarschaft hätte sicher auch Interesse an so einer Leinwand.

Man muss eben nur mit dem Zeitgeist gehen. Die Leute wollen Brot und Spiele - während die Politiker uns das Grundgesetz auf der Tasche fingern.

Das Scheunenkreuz war herdentechnisch gesehen eine schlechte Wahl. Wer will sich heutzutage denn noch mit Werten identifizieren, die Verantwortung, Mut und vielleicht - oh Gott! - Tatkraft erfordern?

Grüße

der held-der-arbeit 

Dienstag, 30. März 2010

300 Tage Planenverhüllung, ein Tag sichtbares Kreuz


Kritik am Amtsgerichtsurteil


Im folgenden schildere ich kurz den Verlauf der Gerichtssitzung vom 12.02.2010 und gehe dann auf die schriftliche Urteilsbegründung ein.

Die Richterin am Amtsgericht Langen Kirsten Prass kam mit achtminütiger Verspätung zu der auf 15 Minuten angesetzten Sitzung, zu der sehr viele interessierte Bürger gekommen waren (der Sitzungsaal reichte für das Publikum, darunter übrigens auch der Langener Amtsgerichtspräsident Volker Horn, gerade aus). Als erstes wies Richterin Prass die anwesenden Fernseh- und Presseleute an, ihre Kameras auszuschalten. Mit der Sitzungseröffnung stellte sie die Anwesenheit der widerstreitenden Parteien fest. Unmittelbar darauf stellte der Beklagtenanwalt Michael Gensert, der auch als Vorsitzender der Rödermärker CDU-Fraktion fungiert, den Antrag, die Klage erst gar nicht zuzulassen, mit der Begründung, daß das in Hessen seiner Meinung nach in diesem Fall vorgeschriebene Schiedsgerichtverfahren nicht fristgerecht durchgeführt worden sei. Die Richterin reagierte prompt mit den Worten, das sei vom Tisch, das spiele hier keine Rolle mehr. “Sie sind die Chefin”, lenkte Gensert schmunzelnd ein.

Danach nahm Prass Bezug auf den Streitfall und sprach dabei von dem Kreuz immer nur von einem “Holzelement”; diesen Ausdruck benutzte sie insgesamt, wie ich mitgezählt habe, achtmal. Unter den Zuhörern befand sich inmitten der Anhängerschar der Kreuzschänder Urberachs katholischer Pfarrer Klaus Gäbler, der sich zu keiner Zeit auf den Plan gerufen fühlte, hier für das Kreuz einzutreten, womit er sich für mich endgültig als Gottesmann disqualifiziert hatte.

Im Stakkadostil trug die Richterin ihre vorgefertigt anmutende Beurteilung des Falles vor. Sie bezeichnete die Scheunenkreuzwand mehrfach als Grenzwand und damit wurde deutlich, daß sie von einer falschen Grundlage ausging. Mein Rechtsantwalt Hubert Ley versuchte klarzustellen, daß es sich bei dieser Wand nicht um eine Grenzwand handele, das heißt daß die Wand nicht direkt auf der Grundstücksgrenze steht (womit sich automatisch auch der Strafbestand des Hausfreidensbruchs ergibt). Prass würgte diesen Einwand mit dem apodiktischen Ausspruch: “Hier handelt es sich um eine Grenzwand” ab, den auch der Beklagtenanwalt unterstützend wiederholte.

Spätestens jetzt wurde deutlich, wie die Richterin urteilen würde, und mein Anwalt stellte vorsorglich noch schnell einen Hilfsantrag, die Beklagten zur Zustimmung zur Wiederanbringung des Kreuzes zu verpflichten.

Mir erschien das ganze wie eine Farce und ich versuchte meinerseits zu erläutern, daß und warum es sich hier nicht um eine Grenzwand handelt, wurde aber von der Vorsitzenden Prass abgewürgt mit den Worten: “Es ist zu spät, ich habe die Verhandlung soeben geschlossen.” Eine Verhandlung, die für mich keine Verhandlung war: In den knapp acht Minuten wurde nichts verhandelt, sondern nur verfahren. Denn weder mein Rechtsanwalt noch ich selbst hatten die Möglichkeit, zum Sachverhalt überhaupt Stellung zu nehmen. “Bitte verlassen Sie den Saal” war der Richterin letztes Wort. Die Saaltür öffnete sich, und schon drängten die nachfolgend Rechtssuchenden in den Sitzungssaal.

Gut zwei Wochen später erreichte uns die schriftliche Urteilsbegründung, die auch in voller Länge hier auf diesem Blog dokumentiert ist.

Ich greife nun einige Punkte aus diesem Schriftsatz heraus, um deutlich zu machen, warum für mich hier Unrecht gesprochen wurde.

In der Urteilsbegründung wird behauptet, daß ich das Kreuz rechtswidrig angebracht hätte und daß deshalb das eigenmächtige Absägen des Kreuzes durch den Nachbarn legitim sei. Im Wortlaut der Urteilsbegründung:
„Zwar haben die Beklagten das an der Giebelwand befindliche Holzelement eigenmächtig entfernt. Allerdings hatte der Kläger selbst rechtswidrig gehandelt, als er im Mai 2008 die zum Grundstück der Beklagten zeigende Giebelwand gestaltete, ohne um die Zustimmung der Beklagten zu ersuchen.“
Halten wir fest: Die Beklagten haben also laut Urteilsschrift mit dem Absägen des Kreuzes „zwar“ eigenmächtig (Selbstjustiz) gehandelt, diese Selbstjustiz und diese Sachbeschädigung und dieser Hausfriedensbruch (?) wird dann aber im nächsten Satz damit legitimiert, daß ich ja das Kreuz rechtswidrig angebracht hätte.

Hierzu ist zu bemerken: Das Kreuz hing ein ganzes Jahr lang, nämlich vom 15. Mai 2008 bis zur Müllerschen Absägeaktion am 3. April 2009, an der Scheunenwand. Die Nachbarn hatten es nicht nur bereits 24 Stunden nach seiner Anbringung mit einer Bauplane verhüllt, sondern hatten auch Rechtsanwalt Michael Gensert damit beauftragt, juristisch gegen das Kreuz an der Scheunenwand vorzugehen. Wenn nun Richterin Prass behauptet, die Kreuzanbringung sei rechtswidrig, stellt sich natürlich die Frage: Warum war Gensert dann in seinen juristischen Bemühungen so erfolglos. Ein Jahr lang hing also „rechtswidrig“ ein Kreuz an der Scheunenwand. Wie durch Presseartikel dokumentiert ist, war Rechtsanwalt Gensert bereits seit Juni 2008 mit dem Müllerschen Auftrag unterwegs, die Entfernung des Kreuzes auf dem Rechtswege zu erwirken. Er hatte also 10 Monate Zeit, aber wirklich auf den Weg gebracht hatte er nichts, jedenfalls nicht auf den Rechtsweg, so hatte er keine Klage erhoben, obwohl doch, wie die Richterin Prass meint, das Kreuz rechtswidrig angebracht worden sei. Wenn doch das Kreuz rechtswidrig an meiner Scheunenwand hing, hätte doch eine Klageerhebung alle Chancen auf Erfolg haben müssen. Statt dessen entschied sich die Gegenseite für den kurzen Prozeß, der jetzt von Richterin Prass abgesegnet wird. Ein unglaubliches Signal hinaus ins Land an alle, die bislang noch vor Selbstjustiz, Hausfriedensbruch und Zerstörung fremden Eigentums zurückgeschreckt sind. In diesem Zusammenhang paßt übrigens, daß der Vater von Rechtsanwalt Gensert, wie mir aus sicherer Quelle zugetragen wurde, Monate bevor das Kreuz abgesägt worden war, auf einer CDU-Wahlveranstaltung am Biertisch vollmundig bekundete: „Wenn’s mein Hof wär, dann hätt’ ich’s längst runtergerissen.“

Die Urteilsschrift begründet die Rechtswidrigkeit der Kreuzanbringung damit, daß ich den Nachbarn vor der Anbringung des Kreuzes nicht um dessen Zustimmung ersucht hätte. Dann wäre aber auch die vom Nachbarn ausgeführte Verhüllung des Kreuzes (geschweige denn das später dann erfolgte heimtückische Absägen des Kreuzes) gleichermaßen rechtswidrig, also die Aufstellung eines Baugerüsts direkt auf der Grundstücksgrenze mit dem alleinigen Zweck, daran eine großflächige Bauplane anzubringen, um damit die von mir gewünschte Ansicht meiner Scheunenwand monatelang eklatant zu entstellen. Denn Nachbar Müller hatte bei mir nicht um Zustimmung für diese direkt an der Grundstücksgrenze vorgenommene Verunstaltung der Optik meiner Wand ersucht.

Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, ich hätte mir, als ich zusammen mit zwei Freunden das Kreuz an der Scheunenwand anbrachte, den Zugang zum Nachbarschaftsgrundstück erschlichen. Ich hätte ihnen vorgelogen, Reparaturarbeiten an meiner Scheunenwand ausführen zu wollen. Richtig ist: Im Abstand von ungefähr je einer Woche, klingelte ich insgesamt dreimal am Müllerschen Hoftor. Immer wurde nur ein Fenster geöffnet und ich wurde mit der Formel „Was ist?“ begrüßt. Ich sagte jedes Mal nur, daß ich etwas an meiner Wand zu tun hätte und daher ihren Hof betreten müßte und fragte, wann das möglich wäre. Die schroffe Antwort war bei den ersten beiden Malen nur: „Heut’ nicht!“ Erst beim dritten Anlauf, am Donnerstagmorgen, den 15 Mai 2008, erlaubten sie mir den Zutritt für fünf Uhr nachmittags. Zu keiner Zeit habe ich irgendwelche Angaben darüber gemacht, was genau ich an meiner Wand zu tun hätte, und wurde von den Müllers auch nie danach gefragt. Auch lasse ich mir hier keinen Argwohn unterstellen. Um 17 Uhr öffneten uns Hans und Helga Müller das Hoftor. Mit zwei großen Leitern, diversen Werkzeugen und einer Kreuzschablone in der Größe des Originalkreuzes zur Anzeichnung der Bohrlöcher in Händen betraten wir den Hof. Die Müllers erweckten nicht den Anschein, als ob sie sich sonderlich dafür interessierten, was genau wir vorhatten, denn sie gingen dann gleich ins Haus und schlossen die Haustür hinter sich zu.

Weiterhin wird in der Urteilsschrift behauptet, bei der Scheunenkreuzwand handele es sich um eine Grenzwand, also eine Wand, die unmittelbar an das Nachbarschaftsgrundstück angrenzen würde. Hier muß ich der Richterin vorwerfen, daß sie allem Anschein nach die Gerichtsakte nicht eingehend studiert hatte. Denn in ihren Akten befand sich eine beglaubigte Abschrift vom Amt für Bodenmanagement in Heppenheim, woraus deutlich ersichtlich ist, daß die Scheune, auch zum Müllerschen Grundstück hin, von einem Dachtraufrecht umgeben ist. Das heißt ein circa 20 cm breiter umlaufender Geländestreifen jenseits der Wand gehört noch zu meinem Grundstück. Diese Rechtslage wird zudem durch zwei Tatsachen unumstößlich bestätigt: Eine Gartenhütte, die Müller direkt an die Scheunenwand angebaut hatte, musste im Jahr 2006 auf Betreiben der Bauaufsichtsbehörde in Dietzenbach aus just diesem Grunde wieder entfernt werden. Zum zweiten befindet sich auf der Scheunenrückwand eine Schlupftür, die den Zugang auf den zu meinem Grundstück gehörenden Dachtraufstreifen zwischen der Müllerschen Garage und der rückwärtigen Scheunenwand ermöglicht. Eine solche Schlupftür müßte bei einer Grenzbebauung sofort zugemauert werden.

Um ihre Behauptung zu unterstützen, daß es sich hier um eine Grenzwand handele, beruft sich Richterin Prass auf nichts weiter als die Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes und erklärt, zwischen der Scheune und der Müllerschen Garage sei kein Dachtraufrecht zu erkennen, da die Garage direkt an die Scheunenwand angebaut sei, ergo sei die Scheunenkreuzwand (die Scheunengiebelwand) auch eine Grenzwand. Im Wortlaut der schriftlichen Urteilsbegründung:
„Aus den vom Kläger selbst als Anlage zur Klageschrift zu den Akten gereichten Lichtbildern (insbesondere Bl. 13 d.A.) ist erkennbar, dass unmittelbar an die Scheune des Klägers ein Gebäude angebaut wurde, welches auf dem Beklagtengrundstück steht. Daraus kann aber nur geschlossen werden, dass die Scheunenwand direkt an der Grenze errichtet ist.“
Hier irrt Kirsten Prass in zweifacher Hinsicht. Erstens: Selbst wenn an der Längsseite der Scheune kein Dachtraufrecht läge, kann daraus nicht automatisch der Schluß gezogen werden, daß das auch bei anderen Seiten des Gebäudes so der Fall sei. Zweitens urteilt hier die Richterin auf bloßen Augenschein eines Lichtbildes hin, welches in der fraglichen Hinsicht überhaupt keine Beweiskraft besitzt, denn auf dem Foto kann man den zum Dachtraufrecht gehörenden Geländestreifen zwischen Scheune und Garage nicht einsehen, weil der Zugang zu diesem Grundstückstreifen vermauert ist.

All diese Einwände hätte ich gerne im Laufe einer Gerichtsverhandlung zur Sprache gebracht. Doch was ich hier erleben mußte, hat meinen bisher tief verankerten Glauben an unseren Rechtsstaat erschüttert. Denn ich habe die Klage mit der Erwartung eingereicht, daß hier eine faire, unparteiische Verhandlung geführt wird, in der die Sichtweisen und Argumente aller am Prozeß Beteiligten wirklich angehört und objektiv gegeneinander abgewogen werden. Hiervon konnte leider keine Rede sein.

Beurteilt nach schulischem Benotungssystem: Eine glatte Sechs.

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

Heinrich Drager schrieb am 15. Okt. 2010
Worüber der Laie immer irrt: In der Verhandlung wird nicht mehr viel besprochen, denn dann würde jede Verhandlung Stunden dauern. Die Verhandlung wird durch die Schriftsätze der Anwälte vorbereitet, und wenn hier noch etwas unklar ist, wird darüber mit den Parteien gesprochen. Die Verhandlung ist nicht dazu da, dass die Parteien nochmal sagen, was sie für Recht und Richtig halten.

Dienstag, 23. März 2010

Strafanzeige, Einstellung und Wiederaufnahme der Ermittlungen


Zusätzlich zur Erhebung der Privatklage beim Amtsgericht Langen hatte ich am 17.04.2009 auch eine Strafanzeige gegen Johann Müller wegen Sachbeschädigung (eigenmächtiges Absägen und Beschädigen des Scheunenkreuzes und eigenmächtiges Absägen eines der Dachentwässerung meines Nebengebäudes dienenden Fallrohrs) gestellt.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilte mir jedoch mit einem Schreiben vom 14.09.2009 mit, daß sie das Ermittlungsverfahren eingestellt habe.

Da ich der Begründung („fehlendes öffentliches Interesse“, „keine über den Lebenskreis der Beteiligten hinausgehende Störung des Rechtsfriedens“) nicht folgen konnte, ließ ich durch meinen Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Mit Schreiben vom 03.02.2010 teilte daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main meinem Anwalt mit, dass auf die Dienstaufsichtsbeschwerde hin die Ermittlungen wieder aufgenommen würden. Hier die beiden Schreiben im Wortlaut:

Schreiben der Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 14.09.2009: Einstellung der Ermittlungen:

In dem Ermittlungsverfahren

gegen Müller,

wegen des Verdachts der Sachbeschädigung

zum Nachteil des Braungart

wird der Anzeigenerstatter mit der Strafanzeige vom 17.04.2009 auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Gründe:

Das Gesetz sieht für die Verfolgung von Vergehen der angezeigten Art in erster Linie den Weg der Privatklage vor. Die Staatsanwaltschaft darf gemäß § 376 Strafprozessordnung von Amts wegen nur tätig werden , wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass diese Voraussetzung hier nicht vorliegt.

Der Vorfall hat weder nach seinen Umständen noch nach der Bedeutung der Folgen zu einer über den Lebenskreis der Beteiligten hinausgehende Störung des Rechtsfriedens geführt.

Dem Verletzten steht es frei, gegen den bzw. die Beschuldigten im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen. Dieser Weg reicht aus, ihm Rechtsschutz zu gewähren und Genugtuung zu verschaffen.

Die Frist zur Stellung des Strafantrags beträgt drei Monate seit Kenntnis von Tat und Täter. Die hier erstattete Anzeige würde, sofern sie innerhalb dieser Frist eingegangen ist, zur Fristwahrung im Privatklageverfahren genügen.

Durch die Verweisung auf den Weg der Privatklage werden etwaige vermögensrechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Schadenersatz nicht berührt.

Die Erhebung der Privatklage muss in aller Regel eine Sühneverhandlung vorausgehen. Nähere Auskünfte hierüber erteilt der Schiedsmann, in dessen Bezirk der Beschuldigte wohnt.

Löhndorf
Amtsanwältin

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 03.02.2009, Wiederaufnahme der Ermittlungen:

In dem Ermittlungsverfahren

gegen Georg Johann Martin Müller

wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung in 2 Fällen

wird die Dienstaufschichtsbeschwerde des Herrn Klaus Werner Braungart in Rödermark, vertreten durch die Rechtsanwälte Ley, Galler, Dr. Engler in Kelsterbach, vom 22. 09. 2009 der Bescheid der Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 14. 09. 2009 (Aktenzeichen 1450 Js 19819/09)

aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird die Ermittlungen wider aufnehmen und dem Beschwerdeführer einen neuen Bescheid erteilen, falls keine Anklage erhoben werden sollte.

Im Auftrag

Honnecker
Leitender Oberstaatsanwalt

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Gerichtstermin erneut verschoben - auf den 12. Februar

Der für den 8. Januar angesetzte Gerichtstermin ist erneut verschoben worden, und zwar auf den Freitag, den 12. Februar 2010, 8:30 Uhr. Der Ort ist derselbe geblieben.

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

Steffen schrieb am 26. Jul. 2011

Moin!

Was ist denn bei diesem Termin rausgekommen, wie ist es ausgegangen?
Gruß

Steffen
 

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Das Scheunenkreuz - Schutz, Schatten und Schande an der Kreuzscheune


von Klaus Braungart

Wenn ich auf das Holz des Kreuzes schaue,
mal lange, oft flüchtig, meist wortlos,
dann kommt der Moment,
da ich wieder Du sage und Danke.
(Winfried Haas)


Bevor ich hier mit der Schilderung beginne, möchte ich zu allererst der vehementen Behauptung entgegentreten, daß die Ereignisse um das Scheunenkreuz der Gipfel eines Nachbarschaftsstreites seien. So wurde es zwar bisher zumeist in den Medien, in Dorfgesprächen, vom katholischen Pfarrer Klaus Gäbler und auch vom Rechtsanwalt des Kreuzschänders Johann Müller dargestellt, doch scheint dabei bisher kaum jemandem aufgefallen zu sein, daß zu einem Streit mindestens zwei gegeneinander Streitende gehören. Aber bislang gingen alle Attacken, Provokationen und Beschuldigungen vom Ehepaar Johann und Helga Müller aus. Alle diese Anfeindungen gegen mich habe ich bislang stets erduldet und bin ihnen ausgewichen, statt Gegenattacken zu starten. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder behauptet, daß das Scheunenkreuz eine bloße Provokation meinerseits gegen meine Nachbarn sei. Doch wurde bislang noch nie und von niemandem auch nur ein Erklärungsversuch unternommen, worin hier überhaupt eine Provokation bestehen soll, und warum sich hier wer überhaupt provoziert fühlen kann. In diesem Schriftsatz stelle ich nun meine Sicht der Geschichte dar, angefangen mit dem Hauskauf und der Sanierung des Hauses über den Zukauf der zweiten Hälfte der Doppelhofreite samt Scheune und der darauf folgenden Scheunendachsanierung, bis zum Bau des Scheunenkreuzes, seiner Verankerung an der Scheunenwestseite, seiner sofortigen Verhüllung durch den Nachbarn, gipfelnd in der Schändung des Kreuzes nach einem Jahr hinter der Planenverhüllung.


***

Im Dezember 1999 kaufte ich von der Stadt Rödermark zunächst eine Hälfte der Doppelhofreite Erbsengasse 2a und b im Status ideeller Teilung mit protokolliertem Vorkaufsrecht. Die Sanierung des einsturzgefährdeten Fachwerkhauses aus dem Jahre 1662 lag mir ganz besonders am Herzen, weil es mein neues Domizil werden sollte. Als neuer Hauseigentümer stellte ich mich in der näheren Nachbarschaft als neuer Nachbar vor, zu allererst bei Helga und Hans Müller. Ich hatte erst seit ein paar Wochen mit der Sanierung begonnen, als ich folgendes erlebte: Ich kehrte gerade die Straße, als die Nachbarin Helga Müller mich begrüßte und ansprach. Ich verstand zuerst nicht genau worum es ging, außer dem Satz: “Der muß weg!” In der Annahme, sie meine den Baum, der straßenseitig vor meinem Küchenfenster steht, wies ich dieses Anliegen zurück, mit dem Hinweis, daß mir der Baum und sein Schatten auf dem Haus gefalle. Daraufhin ereiferte sie sich und sagte: “Ei nein, nicht der Baum - die schwul’ Sau muß weg!” Meinem wohl ungläubigen Blick Rechnung tragend, fügte sie erklärend hinzu, sie meine den “schwulen” Busfahrer Werner Schmidt, seit Jahrzehnten Mieter des anderen Hauses der Doppelhofreite, meinen direkten Hofnachbarn. Ich war gewarnt.

Die Sanierung des Fachwerkhauses gestaltete sich zunehmend schwieriger als zu Beginn angenommen. Ich mußte immer wieder an den Spruch des bauaufsichtsführenden Architekten denken: “Wenn man so ein Haus kauft, ist es wie mit einem Weihnachtsgeschenk: Erst wenn man es auspackt, sieht man, was drin ist. “Nach 14 Monaten aufwendigster Arbeiten war das Wohnhaus bezugsfertig und ich konnte schon einmal einziehen. Während der Arbeiten kamen nicht nur Nachbarn, sondern auch andere interessierte Urberacher Bürger vorbei und bestaunten den Fortgang der Sanierung. Auch das Ehepaar Müller ließ sich immer wieder einmal blicken, man grüßte sich, wenn man sich traf, und zum Polterabend ihrer Tochter im Spätsommer 2003 war ich eingeladener Gast. Dieses Nachbarschaftsverhältnis mit den Müllers bekam erste Risse, als ich im Frühjahr 2004 Johann Müller einmal daraufhin ansprach, daß der Efeu, der von seinem Grundstück aus wachsend die halbe Scheune überwucherte und deren Mauerwerk und Dach in arge Mitleidenschaft gezogen hatte, besser entfernt werden sollte. Johann Müller konterte mit den Worten: “Die Scheune gehört ja gar nicht dir, sie gehört doch der Stadt und geht dich somit gar nichts an.” Nach diesem Wortwechsel muß Johann Müller erkannt haben, daß seine Pläne die Scheune betreffend sich nicht mit meinen Zukunftsplänen für mein Anwesen deckten. Nur ein paar Wochen nach meiner Ansprache kappte er die Efeustämme, ließ allerdings die Efeuranken im Bauwerk haften und einfach vertrocknen.

***

Im September 2005 übte ich dann mein Vorkaufsrecht aus und kaufte die zweite Hälfte der Doppelhofreite, bestehend aus dem Backsteinwohnhaus, einer ehemaligen Töpferwerkstatt, Baujahr etwa 1890, und der Scheune aus dem Jahr 1758. Bei der Hofreite handelt es sich um eine der letzten Töpferhofreiten der ehemaligen Töpfergemeinde Urberach. Das Dach der Scheune befand sich zum Zeitpunkt des Kaufes in einem so maroden Zustand, daß das Liegenschaftsamt der Stadt Rödermark einen Abriß des gesamten Gebäudes in Erwägung gezogen hatte. Um dies zu verhindern, kaufte ich die zweite Hälfte der Doppelhofreite mitsamt der Scheune, und machte mich umgehend an die Sanierung dieses Bauwerks.

Der Zustand der Scheune war folgendermaßen: Die westliche Stirnseite mit Walm sowie die dem Nachbargrundstück im Norden zugewandte Längsseite (die einzige noch bestehende vollständige Fachwerkwand) und Dachhälfte waren von Resten alten Efeubewuchses stark in Mitleidenschaft gezogen. Vom Müllerschen Grundstück aus gepflanzt, nagte der Efeu etwa 30 Jahre lang an Scheunenwand, Holzverkleidung und Ziegeldach. Die Efeutriebe schoben sich zwischen Holzverkleidung und Mauerwerk und sprengten im Laufe der Zeit die Holzverkleidung auf. Die Triebe wuchsen auch unter und zwischen die Dachziegel, hoben diese im Laufe der Zeit an und erlaubten so dem Regenwasser das Eindringen ins Dachgebälk, das infolgedessen an diesen Stellen morsch und faul wurde. Auch zwischen die Ritzen des alten Gemäuers arbeitete sich das Efeu. Bis zu acht Meter lange Efeutentakeln hingen vom Dach und aus Mauerritzen ins Scheuneninnere herab. Unter Busfahrerkollegen hatte sich Hans Müller, wie mir sein ehemaliger Kollege Werner Schmidt erzählt hat, wiederholt gerühmt, daß er die Scheune schon kleinkriegen werde: “Ich brauch‘ gar nichts mehr zu machen, ich habe einen Efeu hochgeschickt.” Der Eichendachstuhl war infolge der Efeuattacke im Bereich des Walms auf der Westseite, stark verfault und somit nicht mehr tragfähig. Der zuerst beauftragte Dachdecker verweigerte die Arbeit auf diesem Dach als zu gefährlich. Zimmermeister Dieter Sipa aus Ober Roden, den ich daraufhin konsultierte, sah in dem über zweihundert Jahre alten Scheunendachstuhl ein seltenes Zeugnis alter Zimmermannskunst, das nach Möglichkeit durch entsprechende Sanierungsarbeiten erhalten werden sollte. Unsaniert gab er dem Dachgebälk höchstens zwei Jahre, dann würde es von selbst in sich zusammensinken.

So erarbeiteten wir gemeinsam einen Kosten- und Sanierungsplan und begannen sofort mit den Arbeiten. Als erstes zogen wir über die offene Balkenkonstruktion in der Scheune in etwa 3,50 Meter Höhe einen geschlossenen Dielenboden als Arbeitsplattform ein. Zimmergeselle Matthias, ein versierter Freeclimber, übernahm die schwierige Aufgabe, beim Abdecken des Daches den alten, sanierungsbedürftigen Dachstuhl zu erklettern. Daraufhin wurden im Walmbereich die verfaulten Sparren ersetzt, und der restliche Dachstuhl an seinen Schwachstellen durch Sparrenbeplankungen verstärkt.

***

Nachbar Hans Müller beobachtete die Dacharbeiten mit Argwohn, nicht zuletzt deswegen, weil ein Teil des die Scheune umschließenden Baugerüsts auf seiner direkt an die Scheune gebaute Gartenhütte stand. Bei der Erneuerung der Aufschieblinge, jener Elemente an den Dachlängsseiten der Scheune, die als Träger der Dachtraufe dienen, verlor der Nachbar die Contenance. Zunächst beschuldigte er die Zimmerleute, den Dachüberstand verlängert zu haben. (Natürlich wurde nichts verlängert.) Damit nicht genug, verlangte er dann, daß die Dachentwässerung, bis dato an seiner Grundstückseite über ein Fallrohr an das Kanalsystem angeschlossen, zukünftig über meinen Hofanschluß geführt werden solle. In dieser Angelegenheit traf ich mich mit den Eheleuten Hans und Helga Müller mehrere Male in deren Haus. Ging es bei unserem ersten Treffen rein um die Veränderungen in Sachen Dachentwässerung, so brachten sie bei einem zweiten Treffen den Vorschlag auf, den Dachstuhl, dessen Sanierung gerade in vollem Gange war, komplett zu entfernen und die Scheune mit einem Flachdach zu versehen (”Wenn du die Scheune schon nicht abreißt, dann mach doch wenigstens ein Flachdach drauf, dann haben wir endlich auch ein bißchen Luft und Sonne.”); dann könne auch die Dachentwässerung so bleiben wie gehabt. Für mich ein völlig absurder Vorschlag. Ich machte meinem Nachbarn und seiner Frau Helga unmißverständlich klar, daß es mir um den Erhalt der Hofreite als Gesamtensemble gehe, zu der die Scheune mit dem ursprünglichen Walmdach unverzichtbar dazugehört;- eine Scheune mit Flachdach wäre nur eine Garage. Mit dieser Klarstellung erntete ich Beschimpfungen: Ich sei ein Sturkopf, unbelehrbar, würde mir alles Mögliche herausnehmen, und ich würde schon noch sehen, wie weit ich damit käme, und Ähnliches mehr. Damit war dieses Treffen beendet.

Beim dritten Treffen zeigte ich den Müllers auf, daß ich gar nicht dazu verpflichtet bin, überhaupt eine Dachentwässerung zu installieren, da ich auf der Seite zu Müllers Grundstück hin ein Dachtraufrecht besitze, das heißt, ein dreißig Zentimeter breiter Grundstücksstreifen entlang der Scheune jenseits der Scheunenwand gehört noch zu meinem Anwesen. Ich sei daher nicht dazu verpflichtet, überhaupt eine Dachrinne anzubringen, statt dessen könnte ich das Regenwasser sogar auf dem Dachtraufstreifen, der ja zu meinem Grundstück gehört, abtropfen lassen. Diese Regelung erscheint mir selbst nicht mehr zeitgemäß und so machte ich den Müllers folgenden Vorschlag zur Güte: Ich lege die Dachentwässerung durch die Scheune und schließe sie in meinem Hof an den Kanal an, und Müllers beteiligen sich an den Kosten (insgesamt 4000 Euro) mit 500 Euro. Mit diesem Vorschlag erntete ich Hohn und Spott. Dennoch forderte ich Hans Müller auf, doch mit rüber in meinen Hof zu kommen und sich die Sache vor Ort wenigstens einmal anzuschauen, welche Arbeiten bei einer Änderung der Dachentwässerung notwendig sind. Die Neugierde geweckt, kam Hans Müller mit mir in meinen Hof. Am Dach waren die Zimmerleute am Werk. Ich erläuterte meinem Nachbarn das Vorhaben vor Ort, worauf er nur sagte: “Geld gibt‘s von mir nicht, das ist deine Sache.” Darauf schlug ich ihm vor, daß er mir statt dessen auch beim Ausheben des Grabens helfen könne. Dabei, so dachte ich für mich, wäre er in den Gesamtablauf mit einbezogen und würde sich vielleicht als Nachbar besser akzeptiert und verstanden fühlen. Diese Hoffnung wurde barsch enttäuscht. “Ich glaub du spinnst, du bist doch nicht ganz sauber,” war noch die harmlosere Entgleisung. Er beschimpfte und bedrohte mich, ich würde meines Lebens hier nicht mehr froh werden, dafür werde er ab jetzt alles tun, er werde jeden Tag die Polizei “hier herschicken”, das Bauamt und die Bauaufsichtsbehörde darüber informieren, was hier vor sich ginge. All dies trug Herr Müller mit hochrotem Kopf, in nicht zu überhörender Lautstärke und berserkerhaft gestikulierend vor. Die Zimmerleute beobachteten die Szene vom Gerüst aus, ungläubig die Köpfe schüttelnd. Ich verwies ihn des Hofs und erteilte ihm ein Hausverbot.

Ab nun begann Herr Müller die angedrohten Aktionen zu starten. Als erstes rief Müller das Baumamt an und initiierte eine Neueinmessung der Scheune, mit dem Ziel, daß der Überstand des Scheunendaches über sein Grundstück zurückgebaut werden müsse. Nach einigen Recherchen meinerseits bei Bauamt und Katasteramt stellte sich heraus, daß der Dachüberstand des Scheunendachs und der Dachüberstand der Müllerschen Garage, die in den Siebziger Jahren exakt entlang die Dachtraufgrenze gebaut wurde, sich gegenseitig aufheben. Ein Rückbau des Scheunendachs würde daher auch einen Rückbau des überstehenden Garagendachs nach sich ziehen. Die Amtsleiterin des Offenbacher Bauamts Frau Lebold sah mit dem Anschluß der Dachentwässerung über meinen Hof meiner nachbarschaftlichen Sorgfaltspflicht Genüge getan und teilte dies auch schriftlich den Müllers mit.

***

Die Sanierung des Daches nahm weiter seinen Lauf. Es wurden Pavatex-Platten zur Isolierung verlegt, das Dach wurde dann aufgelattet und mit roten Tonziegeln eingedeckt. Über dem Walm wurde der First mit einer Firstkatze geschmückt. Als dann noch drei Dachflächenfenster gebaut wurden, eines zu meiner Hofseite und zwei zur Müllerschen Seite hin, ging der Zirkus erst richtig los. War bis dahin immer mal wieder die Polizei bei mir vorstellig, vom Nachbarn mit fadenscheinigen Gründen gerufen wie Rauchentwicklung beim Grillen, Ruhestörung durch geselliges Beisammensein oder Arbeiten in der Scheune bis drei Uhr nachts, so rief er nun die Bauaufsichtsbehörde an, mit der Beschuldigung, ich würde die Scheune zu einem Wohnhaus umbauen. Herr Gunne und Herr Heckel vom Bauamt in Dietzenbach sprachen daraufhin zunächst einen Baustopp aus und nahmen die Scheune unter die Lupe. Schnell erkannten die Leute vom Fach, daß hier Schikane der Vater der Anschuldigungen war, allerdings mußten die beiden Dachfenster auf der Müllerschen Seite um einen Ziegel nach oben versetzt werden, da der Abstand der Fensterunterkante zur Brandschutzwand nicht exakt den gesetzlichen Bestimmungen (es ging dabei um 5 bzw. 7 cm) entsprach. Aber die Männer von der Bauaufsichtsbehörde schauten auch peripher genau hin und erkannten unter anderem, daß die Gartenhütte der Müllers, die sich in den Winkel zwischen meiner Scheune und meinem daran anschließenden Schuppen schmiegte, mein Dachtraufrecht verletzte, mit dem Ergebnis - Auflage des Bauamts - daß die Gartenhütte innerhalb einer gewissen Frist zu entfernen sei. Wer anderen eine Grube gräbt … Diesen Umstand haben die Müllers aber offenbar nicht verstanden und waren des Glaubens, daß ich hinter der Verfügung des Bauamtes steckte.

Nun intensivierten die Müllers ihre Bemühungen und holten sich Verbündete für die Attacken gegen mich. Zum einen Andrea Witzel, die von ihrer Wohnung und ihrem Balkon im 2. Stock über meinen Schuppen in meinen Hof schauen kann, und die Nachbarin von der anderen Hofseite, Katharina Eichler. Wie ich von der Polizei selbst gewarnt wurde, koordinierten diese drei Verbündeten ihre Anrufe bei den Behörden, wie eben der Polizei (und wohl auch anderen Behörden wie dem Bauamt), um ihren Ansinnen Nachdruck und Dringlichkeit zu verleihen. Zudem muß ich erwähnen, daß diese drei Parteien bei ihren Anschuldigungen nicht immer bei der Wahrheit bleiben. Übertreibungen und falsche Anschuldigungen sind keine Seltenheit.

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Es war eine nette Polizeibeamtin, die mich darauf hinwies, ich müsse die Müllers endlich einmal selbst anzeigen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Dieser Rat hat folgende Vorgeschichte:

Die rückwärtige Wand der Scheune, d. h. die Wand zum Nachbarn Müller hin, ist noch die letzte verbliebene vollständige Fachwerkwand der Scheune. Um diese zu erhalten, mußten die Gefache ausgefacht, ein neuer Grundbalken eingesetzt und das Gewerk neu ausgerichtet werden. Nachdem Zimmermann Dieter Sipa diese Aufgabe gemeistert hatte, ging ich an mein Werk, die leeren Gefache mit Ziegelsteinen auszumauern. Hierzu hatte ich die Ziegelsteine des ehemaligen, vor dreißig Jahren abgerissenen Backhauses von Seligenstadt gekauft. In den Morgen- und Abendstunden meiner Freizeit mauerte ich so die Gefache aus.

Wie schon oben beschrieben steht die Wand der Müllerschen Garage direkt an der Dachtraufgrenze hinter dieser Fachwerkwand. Das heißt die Wand der Garage ist in ihrem Verlauf nur 17 bis 29 cm von der Scheunenwand entfernt. Dieser zu meinem Grundstück gehörende Dachtraufstreifen wurde von Müller jahrelang zur Dreckecke degradiert, in das er allen möglichen Unrat wie alte Wasserrohre, Bohnenstangen und ähnlichen Müll hineinstopfte. Vor der Ausmauerung der Gefache, vermauerte ich daher zunächst Müllers Zugriffsspalt zwischen Garage und Scheune, um erneuter Vermüllung meines Dachtraufstreifens einen Riegel vorzuschieben. Nachbar Müller beobachtete mein Vorgehen, und ich konnte erkennen, daß ihm das überhaupt nicht gefiel. Darin hatte ich mich nicht getäuscht. Es war kurz nach zehn Uhr abends, ich hatte noch nicht lange den letzten Stein gesetzt und war noch am Aufräumen der Baustelle, als mich plötzlich dumpfe Schläge über mir aufschreckten. Ich schaue hoch, springe auf, und schon kommen mir die ersten Steine und Brocken entgegengeflogen. Auf der anderen Seite hörte ich Müller laut skandieren: “Die Sau schafft noch, die Sau hämmert noch. Das gibt‘s nicht, das wird nicht zugemauert, das wird wieder eingehauen,” während er weiter auf den frisch gemauerten Verschluß des Dachtraufstreifens eindrosch, wahrscheinlich mit einem Vorschlaghammer oder Ähnlichem. Ich gab mich zu erkennen und warnte ihn eindringlich, damit aufzuhören. Gleichzeitig stemmte ich mich mit meinem ganzen Gewicht gegen die Müllerschen Schläge, indem ich einen etwa zwei Meter langen Balken gegen den von Müller attackierten Mauerpfropf preßte. Plötzlich ein unterdrückter Schmerzensschrei von der anderen Seite und kein Schlag folgte mehr. Am nächsten Tag konnte man sehen: Ein Stück Putz aus Müllers Garagenwand fehlte. Ich vermute: Ein Fehlschlag hatte seiner Attacke Einhalt geboten.

Nachdem Müller sein Gehämmer aufgegeben hatte, rief ich die Polizei, die, nachdem ich ihr den Vorfall beschrieben hatte, auch sofort vorbeikam. Die Beamtin erkannte meine Situation und gab mir den oben erwähnten Rat, Herrn Müller endlich meinerseits einmal anzuzeigen.

Am nächsten Morgen ging ich zur Polizeiwache und stellte Strafantrag wegen Sachbeschädigung.

Dieser Strafantrag wurde von der Staatsanwaltschaft wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt mit dem Hinweis, es bliebe mir ja noch der Weg der Privatklage. Zu dieser Zeit nahm ich davon noch Abstand.

***

Herr Müller dagegen fuhr in seinem Bemühen, mich zu verunglimpfen, fort und holte wiederholt aus nichtigem Anlaß die Polizei. Es kam auch zu einem Termin beim Ortsgericht, möglicherweise von Müllers veranlaßt, und so traf ich auf meine Nachbarn Helga und Hans Müller im Dienstzimmer des Obmanns Herrn Krummholz. Die Müllers führten von mir angeblich verursachte Ruhestörungen ins Feld, worauf Herr Krummholz auch einstieg. Gelegentliche Verfehlungen einräumend, unterschrieb ich, daß ich die Ruhezeiten respektiert habe und auch künftig respektieren werde. Als ich mich dann allerdings über das Müllersche Verhalten beschwerte und dabei auch auf Müllers gerade beschriebene Mauerattacke zu sprechen kam, wehrte Schiedsrichter Krummholz ab und versicherte wiederholt: “So etwas machen die Müllers nicht.” Und unaufgefordert, jedoch wie auf Kommando, springt das Ehepaar Müller synchron von seinen Stühlen auf, reckt die Rechte senkrecht nach oben und schwört “bei Gott”, niemals einen Schlag gegen mein Mauerwerk getan zu haben.

Ein weiterer Vorfall, der noch justiziabel gewesen wäre, ereignete sich an einem Samstag im September 2006, als Herr Müller der Verfügung des Bauamtes nachkam, seine im Winkel zwischen meiner Scheune und meinem Schuppen illegal gebaute Gartenhütte zu entfernen. Die Fenster der Gartenhütte waren bereits demontiert; und bevor er das Dach von der Hütte abdeckte, sah ich ihn zufällig von der Straße aus, wie er sich, auf dem Hüttendach stehend, mit einem Rechen an meinem Schuppendach zu schaffen machte. Zunächst glaubte ich meinen Augen nicht zu trauen: Der Mann schlug tatsächlich Ziegel von meinem Dach ein. Ich rief ihm zu: “He, was machst du da, was soll das, hör sofort damit auf!” Derart ertappt, dreht er sich zu mir um und stammelt so etwas wie: “Ich hab schon mal die Ziegel hineingestoßen, bevor sie von selber herunterfallen.” In meinem mit Bieberschwänzen gedeckten Schuppendach klaffte nun ein gut ein Quadratmeter großes Loch, das ich dann am selben Tag wieder mühsam von innen mit Ziegeln verschloß.

***

Ende 2007 war die Sanierung der Scheune abgeschlossen und auch von der Bauaufsichtsbehörde abgenommen. Den Abschluß der Sanierungsarbeiten bildete das Verputzen der Firstwand auf der Westseite. Diese Wand ist von der Bachgasse aus gut einsehbar, da sie etwa zur Hälfte in den Garten der Müllers hineinragt. Zuerst gefiel mir die neu geschaffene Betonputzfläche recht gut, doch mit der Zeit kam mir immer öfter der Gedanke, diese leere Fläche irgendwie optisch zu gestalten, aufzulockern, aufzubrechen. Bei Aufräumarbeiten in der Scheune fiel mir eine bei den Dachsanierungsarbeiten als zu schwach befundene und deshalb ausgetauschte Dachsparre aus Eichenholz in die Hände. Dieser ursprünglich tragende Bestandteil der Scheune inspirierte mich, und die Idee war geboren, aus diesem Balken ein Kreuz zu zimmern, dieses Kreuz an die Scheunenwand anzubringen und so die Hofreite unter den Schutz des Kreuzzeichens zu stellen. Der zehn mal zehn Zentimeter starke Balken maß zwei Meter achtzig, die richtige Dimension, wie mir schien, um daraus ein Kreuz zu zimmern, das in einem harmonischen Verhältnis zum leeren Putzfeld der Scheunenstirnwand passen könnte. Zudem faszinierte mich das Bild eines Kreuzes, gezimmert aus der Rippe des Scheunendaches selbst, so als wäre dieses Kreuz immer schon ein Teil der Scheune gewesen, nur jetzt nach außen hin sichtbar gemacht. Um die richtige Größe des Kreuzes zu ermitteln, fotografierte ich die Firstwand, übertrug die freie Firstfläche auf ein Millimeterpapier und ermittelte so die Optimalgröße für das Scheunenkreuz: Ein Meter breit und ein Meter vierzig hoch, dies erschien mir als die optimale Größe. Zur Grundidee gehörte, daß an dem fertigen Eichenkreuz keine Verbindungs- und Befestigungselemente zu sehen sein sollten. Daher entschied ich mich für eine geleimte Überplattung als Verbindung der beiden Kreuzbalken. Zusammen mit meinem Freund Gregor Vetter gelang die Ausführung dieser Arbeit zu unserer Zufriedenheit. Das fertige Kreuz wickelte ich in Baumwollstreifen und legte es für zehn Tage in ein Ölbad. Das geölte Eichenkreuz hatte in etwa ein Gewicht von 25 Kilogramm, und es stellte sich die Frage nach einer sicheren Befestigung an der Scheunenwand. Die Frühlingssonne brachte mich auf die richtige Spur. Wenn es gelänge, das Kreuz freischwebend vor die Wand zu hängen, ergäbe dies auf der Westseite der Scheune ein das Kreuz umlaufendes Schattenspiel ähnlich wie bei einer Sonnenuhr. Die Lösung hierzu waren: vier direkt ins Eichenholz gedrehte Gewindestäbe von je gut fünfzig Zentimetern Länge, die durch Bohrlöcher durch die gesamte Scheunenwand ins Scheuneninnere geführt und von dort gekontert verschraubt werden. Um das Kreuz vor der Wand schweben zu lassen und so ein Schattenspiel zu erzeugen, ummanteln acht Zentimeter lange Abstandshülsen die Gewindestäbe zwischen dem Kreuz und der Wand.

***

Ich sprach meinen Nachbarn Herrn Müller über seine Gartenmauer an, teilte ihm mit, daß ich an meiner Scheunenwand etwas zu tun hätte und dazu sein Grundstück betreten müsse, und fragte ihn, wann das möglich sei. Er antwortete barsch: “Heut nicht!” Bei einem zweiten Versuch etwa eine Woche später, sagte er: “Ja, ist gut, sag Bescheid.”

An dem Tag, an dem ich das Kreuz an die Scheunenwand befestigen wollte, einem Donnerstag Anfang Mai 2008, klingelte ich morgens und sagte Bescheid: Ein Fenster öffnete sich und ich sagte zu Helga Müller: “Wenn es heute nachmittag um fünf Uhr nicht regnet, komme ich rüber und arbeite an meiner Wand.”

Um fünf Uhr, die Sonne schien, traf ich mich mit Gregor Vetter und Dietmar Hehlein bei mir im Hof. Mit Werkzeug und Leitern ausgerüstet, klingelten wir beim Nachbarn und wurden auch umgehend eingelassen. Hans und Helga Müller nahmen nur kurz Notiz von uns und verschwanden dann sofort beide im Haus. Während der dann folgenden etwa zwanzigminütigen Arbeit war nichts von ihnen zu hören und nichts zu sehen. Um die vier Löcher in knapp fünf Metern Höhe zu bohren, brauchte es zwei Männer: einer hielt die Bohrschablone und der andere bohrte. Der dritte Mann dirigierte von der gegenüberliegenden Straßenseite aus per Augenmaß die richtige Position der Bohrschablone, und sicherte dann während der Bohrarbeiten die beiden Leitern. Als die Löcher gebohrt waren, holte ich das Scheunenkreuz und reichte es Gregor und Dietmar, die dann die Befestigungsstäbe des Kreuzes in die Bohrlöcher einführten. Dann ging ich in die Scheune und brachte die Konterverschraubung an. Damit war das Scheunenkreuz in der Wand verankert.

Mittlerweile waren zwei Passantinnen auf das soeben angebrachte Kreuz aufmerksam geworden und unterhielten sich angeregt darüber. Dietmar räumte sein Werkzeug zusammen und ging, er hatte noch einen anderen Termin. Als ich zum Abschluß zusammen mit Gregor Vetter in Müllers Hof noch den entstandenen Bohrstaub zusammenfegte, erschien Katharina Eichler, die bereits erwähnte Freundin von Helga Müller, und sagte in gehässigem Ton zu mir: “Ich glaub du bist nicht ganz klar. Da kannst du dich dran aufhängen! Das hast du doch da hingehängt, damit du dich dran aufhängen kannst!” und verschwand ins Müllersche Haus.

Zurück in meinem Hof - wir sprachen noch über die merkwürdigen Äußerungen der Nachbarin Katharina Eichler - hörten wir lautes Geplärre von jenseits der Scheune. In einer Art Tobsuchtsanfall schrie Nachbar Hans Müller so etwas wie: “So was gibt‘s doch gar net. Dieses Schandmal wird abgehauen, das wird wieder runtergehauen!” Daraufhin gingen wir noch einmal auf die Straße hinaus, um nach dem Rechten zu schauen und sahen Hans Müller aufgeregt schreiend unterm Kreuz. Tatsächlich hatte er mit “Schandfleck” das Kreuz gemeint, das heruntergehauen werden müsse. Mit seinem gestenreichen Toben ließ er keinen Zweifel daran, daß er es mit seinen Drohungen Ernst meinte. Er war nicht ansprechbar. Wir gingen wieder zurück in meinen Hof und überlegten, wie man mit der Situation am besten umgehen sollte. Mein erster Gedanke war ein Anruf bei der Polizei mit der Bitte um Unterstützung bei dem Versuch, die angedrohte Attacke auf das Scheunenkreuz zu verhindern, verwarf diesen Gedanken aber zunächst wieder in der Hoffnung, daß Nachbar Müller wieder in die Realität zurückfindet und zur Besinnung kommt.

***

Bereits eine Stunde später wurde diese Hoffnung jäh zerstört. Ich war gerade dabei, Fotoaufnahmen vom Schattenspiel des Scheunenkreuzes zu machen, als der Schwiegersohn von Herrn Müller mit Baugerüstteilen auf seinem Autoanhänger anrückte. Jetzt geschah für mich Unglaubliches: Die beiden Männer machten sich tatsächlich daran, ein Baugerüst direkt an die Scheunenwand unterhalb des Kreuzes zu errichten. Über die Einfriedung des Müllerschen Grundstücks hinweg rief ich sie an, und stellte unmißverständlich klar: “Herr Müller, Sie haben jetzt das Dach eingeschlagen und die Mauer attackiert, aber Scheunenwand und Scheunenkreuz bleiben doppelt tabu!” Ich fragte, ob er das verstanden hätte. Er antwortete: “Das Schandmal kommt wieder weg!”

Als sie das Gerüst immer höher aufstockten und schließlich bis auf die Höhe des Kreuzes kamen, entschloß ich mich dann doch, die Polizei zu verständigen, da ich befürchtete, daß sie sich am Kreuz vergreifen wollten. Der Beamte auf der Polizeiwache Dietzenbach reagierte zunächst unwirsch auf mein Anliegen auf Unterstützung von Seiten der Ordnungshüter. Als ich ihm allerdings erklärte, ich hätte ein Eichenkreuz an meine Scheunenwand angebracht und befürchte, der Nachbar mache sich daran zu schaffen, erkannte er den Ernst der Situation und schickte sofort einen Streifenwagen los. Nur wenige Minuten später trafen zwei Beamte, ein Mann und eine Frau, ein. In einem Gespräch mit mir verschafften sich die Beamten einen Überblick der Situation, nahmen dann auch das Scheunenkreuz und das Gerüst in Augenschein und gingen dann rüber zur Familie Müller auf die Terrasse, wo sie sich einige Zeit lang mit dem Ehepaar Müller unterhielten. Daraufhin rückten Hans Müller und sein Schwiegersohn das Gerüst, die 30 cm Dachtraufrecht berücksichtigend, von der Scheunenwand weg. In einem anschließenden Telefongespräch sagten mir die Polizeibeamten, mein Kreuz an meiner Wand könne so hängen bleiben, aber das Müllersche Gerüst auf dem Müllerschen Grundstück eben auch. Damit war ich zufrieden, denn meinem Anliegen, nämlich daß Amtspersonen Zustand und Position des Kreuzes und die Position des Gerüstes in Augenschein genommen hatten, war somit Genüge getan. Denn ich glaubte diese “polizeiliche Protokollierung” der Situation würde einem Übergriff Müllers auf das Kreuz entgegenwirken.

***

Am darauffolgenden Tag, einem Freitag - in der Bachgasse verlief gerade der Aufbau der Stände für das Urberacher Weinfest 2008 - wurde das wahre Vorhaben Müllers in die Tat umgesetzt. Bereits mittags war das Gerüst auf über die Höhe des Kreuzes hinaus erhöht worden und eine daran verspannte grüne Plastikplane verhüllte das Scheunenkreuz und entzog es den Blicken der Menschen.

Über das Weinfest-Wochenende hinweg brüstete sich dann Hans Müller an diversen Weintheken seines Tuns und kündigte an, alle nur erdenklichen Schritte für die Entfernung des Kreuzes zu unternehmen. Meinem Freund Dietmar Hehlein gegenüber brüstete er sich bei einem Glas Wein dergestalt: “Wenn ich daheim gewesen wäre, als der das Kreuz da hingehängt hat, hätt‘ ich ihn gleich drangenagelt.”

Die Offenbach Post, die wegen des Weinfestes sowieso in der Bachgasse präsent war, berichtete auch über die Kreuzverhüllung. Danach berichteten auch diverse andere regionale und überregionale Zeitungen und ein Radiosender darüber. Weiterhin kam auch ein Team der “ZDF Reporter” und machte erste Filmaufnahmen. All dies ist in diesem Blog dokumentiert.

Im ersten Zeitungsartikel nach der Kreuzverhüllung, einem Bericht der Offenbach Post vom 22. Mai 2008, nimmt der Kreuzverhüller Johann Müller zu seiner Tat Stellung. Er behauptet dort, mit der Verhüllung des von ihm auch gegenüber dieser Zeitung als “Schandfleck” bezeichneten Kreuzes nur im Interesse “aller Leute hier” gehandelt zu haben, und das, obwohl er selbst nichts gegen das Kreuz habe. Wörtlich wird er wie folgt zitiert: “Wir haben nichts gegen das Kreuz. Das Kreuz an sich sieht gut aus, aber alle Leute stören sich dran. Die ganze Nachbarschaft nimmt es negativ auf, auch die streng katholischen polnischen Mitbewohner gegenüber fühlen sich belästigt.” Müller versuchte also damit, die Verantwortung für sein Tun auf “alle Leute hier” abzuwälzen, sich hinter “den Leuten” zu verstecken. Ein Hinweis auf ein schlechtes Gewissen? Im selben Artikel kommt auch eine Person aus der Reihe “aller Leute hier” zu Wort, nämlich die gegenüber wohnende, seit Jahren mit dem Ehepaar Müller befreundete Andrea Witzel, ihres Zeichens Sekretärin der Pfarrei der katholischen St.Gallus Gemeinde in Urberach. Sie behauptete, im Scheunenkreuz nichts als “reine Provokation” zu erkennen und wird weiter mit den Worten zitiert: “Mir tut das weh, daß man mit einem christlichen Symbol provoziert.” An einer Kirche würde sie ein Kreuz nicht stören, an einer Scheune aber schon.

(Fortsetzung folgt)

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurden hierzu folgende Kommentare gepostet:

Ronny schrieb am 18. Dez. 2009

Hallo,

bin gerade über Ihre Seite “gestolpert” da ich auch meine Scheune renovieren möchte.
Sie sind nicht zu beeneiden, sie haben mein mitgefühl. Es gibt aber eben Menschen die so verbittert sind das sie nur einen Sinn in ihrem traurigen Leben sehen, nämlich anderen möglichst das Leben schwer zu machen.
Ich glaube nicht an Gott, aber ich denke jeder wird irgendwann seine gerechte Strafe erhalten, auch ihre Nachtbarn die sich schämen sollten.
Und übers Internet erfährt es die ganze Welt!

Gruß, Ronny

Frau Johann schrieb am 13. Feb. 2010

Herr Braungart,

sie haben mein Mitgefuehl! Es ist kaum auszudenken, dass dies das Deutschland ist, in dem die Gutenberg Bibel gedruckt und die Lutherbibel uebersetzt wurde.

Der Herr schaut auf uns und wird richten. Auch wenn hier auf Erden die Gerechtigkeit fehl am Platz ist, ist sie in der Ewigkeit herrschend und auslebend.

Moege der Herr den Klaegern verzeihen und moegen sie in ihrem Herzen die Vergebung ueben.

MfG
Frau Johann

 

Donnerstag, 15. Oktober 2009

Ankündigung: Gerichtsverhandlung am 30. Oktober 2009


Ich habe am 20. Aug. 2009 gegen Herrn und Frau Müller, die für die rechtswidrige Entfernung und Beschädigung des Scheunenkreuzes verantwortlich sind, eine Privatklage eingereicht. Ich klage darauf, daß das Ehepaar Müller mir und einem von mir damit beauftragten Handwerksbetrieb freien Zugang zu ihrem Grundstück gewährt, damit das von Müller unerlaubt und rechtswidrig abgesägte Scheunenkreuz wieder an seinen alten Ort an der Giebelwand meiner Scheune angebracht wird, und zwar auf Kosten des Verursachers des dergestalt wieder behobenen Schadens, also des Ehepaars Müller. (Klageschrift S. 1 u. 2 hier klicken, S. 3 und 4 hier klicken.)



Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung in diesem Rechtsstreit zwischen mir und dem Ehepaar Müller findet am Freitag, 30. Oktober 2009 um 08.45 Uhr im Amtsgericht Langen statt: Zimmerstraße 29, 63225 Langen, Raum A.
Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich.

Nachtrag vom 29. Oktober:

Das Amtsgericht hat diesen Gerichtstermin per Schreiben vom 27. Oktober, das mich am 28. Oktober erreicht hat, aufgehoben und einen neuen Termin am 4. Dezember 2009, 08.30 Uhr, festgesetzt.

Montag, 6. April 2009

Attacke auf das Scheunenkreuz

Am Freitag vor Beginn der Karwoche, dem 3. April 2009, wurde das Scheunenkreuz heimlich und mit Gewalt von der Scheunenwand abgetrennt. Die vier Gewindestäbe und die diese ummantelnden Abstandshülsen wurden mit einer Handsäge durchtrennt. Die Spuren an der Scheuenwand, am Eichenkreuz und an den Befestigungselementen sprechen von nicht geringem Aufwand an Zeit und Kraft des Kreuzschänders. Es steht zu vermuten, daß er in mehreren Attacken im Schutze der Kreuzverhüllung ans Werk gegangen war und dabei peinlich darauf achtete, bei seiner Schandtat nicht entdeckt zu werden. All dies fand auf dem mauerumfriedeten Grundstück meiner Nachbarn Hans und Helga Müller statt.

Kreuzscheune nach der Attacke
Das Kreuz mußte daraufhin am hellichten Tag ein Stück über die Straße getragen worden sein; dann wurde es über das Eingangstor in meinen Hof geworfen. Geschunden und auf dem Gesicht liegend fand ich es nämlich um 14.40 Uhr hinter der Eingangstür. Später fand ich dann noch abgesägte Befestigungsteile in meinem Briefkasten. Ein Blick über die Mauer zum Nachbargrundstück hin zeigte: das Gerüst mit der Plane, womit die Müllers das Kreuz nahezu ein Jahr lang verhüllt hatten und das noch am Morgen desselben Freitags dort gestanden hatte, war verschwunden.


Scheunenkreuz übers Tor geworfen

Mein erster Gedanke war, unseren Pfarrer Klaus Gäbler von diesem Frevel in Kenntnis zu setzen. Er hatte in früheren Gesprächen mit mir in der Sache Scheunenkreuz wiederholt zur Gelassenheit geraten und gesagt, er selbst wolle die Entwicklung erst einmal abwarten. Jetzt war er aber leider nicht zu sprechen. In einem späteren Telefongespräch sagte er: “Eigentlich hat dein Nachbar doch dasselbe gemacht wie du. Du hast das Kreuz ungefragt angebracht, und er hat es ungefragt wieder entfernt.”

Auf Anraten meines Rechtsanwaltes habe ich bei der Polizei einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung gegen meine Nachbarn Hans und Helga Müller gestellt, denn alle Indizien sprechen für mich dafür, daß hier die Kreuzschänder zu finden sind. Jetzt ermittelt die Behörde.

geschändet

 Hans und Helga Müller hatten sich ja selbst über fast ein Jahr bemüht, mit Hilfe ihres Rechtsanwalts Michael Gensert (Fraktionsvorsitzender der Christlich Demokratischen Union in Rödermark) die Entfernung des Scheunenkreuzes auf rechtlichem Wege zu erwirken. Allerdings erfolglos.




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Auf dem Vorgängerblog www.scheunenkreuz.de wurden folgende Kommentare gepostet:


Bernd Georg schrieb am 10 Apr 2009 um 00:42
Wie arm ist denn die Menschheit geworden? - Oder haben diejenigen die das Kreuz erst verhüllt haben und dann auf die brutalste Art und Weise entfernt haben, Zeit zuviel? Scheinbar.
Eigentlich müsste der Geistliche Beistand des Rödermärker Ortsteil anders regagieren als die geschriebene Aussage. - Schade darum, er müsste der Verfechter des christlichen Glaubens sein. Es wäre auch gut wenn der Mainzer Kardinal Lehmann von der Sache erfahren würde.
Klaus: Denn Kopf nicht hängen lassen, die Gerechtigkeit wird siegen.

Urberacher Bürger schrieb am 10. Apr 2009 um 00:42

Wie arm ist die Menschheit geworden….
Es muss manchen Menschen doch einfach nur viel zu gut gehen,
wenn
- in einer Zeit, in der Menschen Hunger leiden, auch hier in Deutschland,
- einer Zeit, in der sich Familien Gedanken um ihre Existenz machen müssen,
- einer Zeit, in der alleinerziehende Mütter keine Ahnung haben, wie sie ihren Kindern eine bessere Zukunft gestalten können,
- einer Zeit, in der man nahezu jede Woche wieder von einem Amoklauf hört,
- einer Zeit, in der jedes Jahr mindestens 5 Kinder entführt, vergewaltigt und getötet werden,
man sich so selbst inszinieren muss, um unbedingt in die Presse zu kommen, Internetseiten einrichten, das Fernsehen, den Rundfunk und diverse Reporter der Press- und Printmedien bestellen muss und sonst keine Rücksicht auf niemanden nimmt, egal ob es hier um die Gesundheit Anderer oder deren Rechte geht.
Ich denke in diesem Fall kann man mit Recht behaupten:
MENSCHHEIT DU BIST ARM GEWORDEN!!!!!!
Wenigstens ist an solche Menschen bereits in der Bergpredigt gedacht worden, denn ein gläubiger Christ weiss, dass Jesus dort seinen Jüngern predigte:
“Selig sind die im Geist Armen, denn ihnen gehört das Himmelreich.
…”
(Mt, 5,3)

Mustermann schrieb am  10 Apr 2009 um 15:21
Nun ich verfolge diese Seite schon eine lange Zeit,ich denke Herr Braungart hat einen Geltungsdrangs den er auf dem Rücken seiner Nachbarschaft austrägt.Er will Aufsehen erregen und mit verschiedenen Dingen provozieren.
Denn wenn man meint man muss wegen einem Kreuz soviel Wind machen und es noch nicht mal vom eigenen Grundstück zu sehen ist, dann kann das nur Geltungsdrang sein.
Herr Braungart opfert soviel Zeit für Presse und TV,er sollte lieber die Zeit sinnvoll nutzen um einen Platz in seinem Hof für das Kreuz zu finden.
Dann könnte er es auch immer sehen.
Aber nein, er nutzt lieber die Presse und das TV um sich zu profliieren.
Wenn Herr Braungart schlau wäre, würde er nach Aussage von Pfarrer Gaebler seine Füsse still halten.
Zitat:
“Du hast das Kreuz ungefragt angebracht,und er hat es ungefragt wieder entfernt.”
Zum Schluß
Das ist nicht der erste Streit den Herr Braungart führt.
Auch an seinem früheren Wohnort in Münster bei Dieburg war er nicht untätig.
Wahrscheinlich hat er sich solche Steitereien schon zum Hobby gemacht.
Anmerkung von Admin zu Mustermann:
Derlei Behauptungen bitte belegen.

Mittwoch, 10. September 2008

Die Verhüllung des Scheunenkreuzes

Die Fotos zeigen: Die Sanierung der Scheune und die Verankerung des Scheunenkreuzes auf der Westseite, bis zu seiner Verhüllung durch den Nachbarn im Mai 2008.

Nach nur 28 Stunden verdeckt eine Plastikplane das Eichenkreuz.


Eichendachstuhl aus dem Jahre 1758
Neueindeckung
Verputzt
Dachsparre kreuzüberblattet
Das Scheunenkreuz
Verankert
Verhüllungsduo
Aufstockung
Verhüllungstrio
Befriedigt
Seiteneinblick
Scheunenkreuz verhüllt

Fotos: Klaus Braungart

Dienstag, 24. Juni 2008

ZDF Reporter zu Gast am 23. Juni 2008


Nach Vorgesprächen ist am 23. Juni ein vierköpfiges Filmteam der Sendung “ZDF Reporter” in der Bachgasse zu Gast und dreht einen Filmbeitrag zum Thema “Scheunenkreuz” und “Nachbarschaftsstreit”.

Fotos werden gesichtet


Die Hofreite wird gefilmt


Das Scheunentor zum Hof


Szenenbesprechung


Straßendreh


Am verhüllten Kreuz


Die Verhüllung im Visier


Seiteneinblicke



Fotos: Frank Räcker, Aschaffenburg www.FR-Foto.de