Als Reaktion auf den Offenbach-Post-Artikel
„Gericht weist Kreuz-Klage zurück“ vom 13.02.2010 erschienen in derselben Zeitung bislang drei Leserbriefe, die im folgenden dokumentiert seien:
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Leserbrief, 19.02.2010:
„Sind tief gesunken“
Unabhängig von dem Grund der Klage oder dem (vorläufigen) Ausgang des
Prozesses stört mich an dem Bericht des Herrn Löw die Aussage, dass die
Richterin Prass während der Verhandlung stets von einem „Holzelement“
gesprochen hat.
Nachdem eine Grüne vom Amtsgericht Langen bestätigt bekam, dass in
ihrem Beisein kein Kreuz mehr im Sitzungszimmer des Kreishauses hängen
darf, darf wohl nun auch im Amtsgericht Langen ein 1,40 Meter hohes
Holzkreuz nicht mehr „Kreuz“ genannt werden!
Wie tief sind wir gesunken!
Karl P. Sturm
Rödermark/Urberach
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Leserbrief, 02.03.2010:
Kritik an Richterin
Als Anwesende beim Langener Amtsgerichtstermin in der Angelegenheit
um die Kreuz-Klage fand ich es unverständlich, dass die amtierende
Richterin der Gestaltung der Scheunenwand des Klägers diesem
grundsätzlich zustimmte, aber im gleichen Atemzug in der absurden
Vier-Minuten-Verhandlung nicht vom Hausfriedensbruch des Nachbarn mit
dessen eigenmächtigem Vergreifen an fremden Eigentum sowie dem
unerlaubten Entfernen des Kreuzes sprach!
Dem Kläger wurde nicht die Möglichkeit eingeräumt, den Sachverhalt so
darzustellen, dass seine Scheunenwand teilweise einen Abstand von 25
Zentimetern zur Grundstücksgrenze vorweist. Vom Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht nach dem Grundrecht Artikel 2,1 war seitens der Richterin auch keine Rede.
Diese Vier-Minuten-Verhandlung hinterließ bei den meisten Zuhörern
Verwunderung, Sprachlosigkeit und Kopfschütteln, verbunden mit Fragen,
wie heute von so genannter richterlicher Obrigkeit mit meines Erachtens
willkürlichen vorgefertigten Entscheidungen ge/verurteilt wird. Sieht so
unsere Rechtsprechung aus?
Monika Schmidt
Dreieich/Sprendlingen
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Unter der Überschrift
Sorge um Wert des Kreuzes
veröffentlichte die Offenbach Post am 18.03.2010 einen Leserbrief
von Oskar Rembow und Werner Spamer. Die Offenbach Post druckte den
Leserbrief leicht gekürzt (ohne die Aussage des Briefes zu
beeinträchtigen). Da die Leserbriefschreiber mir ihren Brief zur
Verfügung gestellt haben, veröffentliche ich hier den Leserbrief in
ungekürzter Form:
Leserbriefe in der OP vom 19.2. und 2.3.2010 nahmen Stellung zu der
Verhandlung des Amtsgerichtes in Langen, zu deren Verlauf die
Unterzeichner im Nachgang Bezug nehmen.
Verhandelt wurde damals über das „Scheunen-Kreuz“,
das der Eigentümer für alle sichtbar an seiner Scheunenwand zum Nachbarn
hin angebracht hatte. Von diesem wurde es in der Karwoche 2009 entfernt
und damals über das Tor in den Hof des Besitzers geschmissen.
Dem sorgfältigen Leser der OP wird es darüber hinaus nicht entgangen
sein, dass die die Verhandlung autoritär führende und auf kein Argument
des Klägers eingehende Richterin, Frau Kerstin Prass, im Verlauf der nur
wenige Minuten dauernden Gerichtssitzung – aus welchen Gründen auch
immer – das Wort „Kreuz“ nicht in den Mund nahm. Das
Zeichen der Christenheit hatte sie für alle aktiven Christen beleidigend
und letztlich diffamierend mehrfach als „Holzelement“ bezeichnet.
Der an der Gerichtsverhandlung als Zuhörer teilnehmende kath. Pfarrer
der St. Gallusgemeinde in Urberach, noch seine geistlichen Mitbrüder im
Dekanat und darüber hinaus, die mittlerweile sicherlich auch über den
Verlauf der Verhandlung informiert sind, haben bis heute keine
öffentliche Stellungnahme zu der beschämenden Aussage der Richterin über
das Kreuz abgegeben. Zum Bedauern vieler Christen schweigt man sich
aus. – Schade!
Angesichts der im Raum stehenden Problematik haben die Unterzeichner
folgende Fragen: Wie ist es fortan in der Öffentlichkeit um den
Stellenwert des Kreuzes bestellt? Wie lange noch lassen Christen das über sich ergehen? Was sagt unsere „Amtskirche“ zu dieser Kreuzesverhöhnung?
Wir – sicherlich auch andere Christen – erwarten eine Antwort.
Schweigen aus Toleranz – aus welchen Gründen auch immer – hat sich in
letzter Konsequenz noch nie gelohnt.
Oskar Rembow / Werner Spamer
63322 Rödermar