Freitag, 28. Mai 2010

Das “Holzelement-Urteil”


Am 21.05.2010 erschien in der Wochenzeitschrift Junge Freiheit (JF 21/10) folgender Artikel von Claus-M. Wolfschlag zu dem Amtsgerichtsurteil in Sachen Scheunenkreuz:


Der hiesige Streit um das öffentliche Zeigen von Kreuzen, unlängst von der niedersächsischen Ministerin Aygül Özkan neu entfacht, schwelt selbst in der Provinz. 2008 hatte der bekennende Christ Klaus Braungart aus dem hessischen Rödermark eigenmächtig ein 1,40 Meter großes Holzkreuz an der Wand seiner sanierten Fachwerkscheune angebracht. Diese grenzt direkt an das Gartengrundstück des sich provoziert fühlenden Nachbarpaares Müller, das das Kreuz erst mit einer Plane verhüllte (JF 24/08), dann in der Karwoche 2009 gewaltsam von der Scheunenwand trennte und über Braungarts Hoftor warf. Braungart konstatierte, daß es gar nicht um antichristliche Affekte, sondern um Rache für die Gartenverschattung durch die nicht abgerissene Scheune ginge. Im folgenden Rechtsstreit hat nun das Amtsgericht Langen dem Ehepaar Müller, juristisch vertreten vom örtlichen Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Recht gegeben: Braungart hätte das Kreuz nicht ungefragt anbringen dürfen, selbst wenn dies auf seinem Grundstück passierte. In der Urteilsbegründung vermied die Richterin allerdings tunlichst das Wort “Kreuz”, sprach nur von einem “Holzelement”. Das erinnerte dann doch etwas an die DDR-”Jahresabschlußfigur”. Das gesamte Verfahren ist im Internet unter www. scheunenkreuz de dokumentiert.

Claus-M. Wolfschlag

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Jungen Freiheit.

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

Da sieht man es mal wieder!

Deutschland ist schon lange kein Rechtstaat mehr - bzw. war nie einer. Die sogenannte Justiz urteilt nach eigenem Dünken. Möchte wissen wessen Interessen die eifrige Richterin vertritt.

Das ist nicht bloß eine Meinung. Fakt ist, dass die BRD längst nicht das ist, was wir meinen. Wer das nachprüfen will, der höre sich den Vortrag von Andreas Clauss bis zum Ende an:

http://www.youtube.com/watch?v=CXzHT44vFnE&feature=related

Grüße

der held-der-arbeit

Mittwoch, 26. Mai 2010

Berufung


Zu Wochenbeginn habe ich durch meinen Anwalt beim Landgericht Darmstadt gegen das Urteil des Amtgerichts Berufung eingelegt. Dabei wird der Antrag gestellt, die Sache in die I. Instanz zurückzuweisen und unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Langen die Beklagten (Ehepaar Müller) als Gesamtschuldner nach dem Klageantrag I. Instanz zu verurteilen [siehe hier und hier] (d. h. sie dazu zu verpflichten, zur Wiederanbringung des Scheunenkreuzes den von mir damit beauftragten Handwerkern freien Zugang durch ihr Grundstück zu meiner Scheunenwand zu gewähren und die Kosten für die Wiederanbringung und Wiederherstellung des beschädigten Scheunenkreuzes zu tragen).

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

held-der-arbeit schrieb am 14.Jun.2010

Richtig so! Ob die Kosten wieder reinkommen?

Ich habe einen Vorschlag: Der Herr Nachbar würde eine Großleinwand an der umstrittenen Scheune sicher nicht abbauen, sondern begrüßen.

Herr Müller wäre eifrig bemüht alle zehn Minuten zehn Cents in einen Schlitz zu werfen, um darauf alle WM-Spiele verfolgen zu können. Ein Getränkeautomat mit reichlich Biervorrat rundet die Einnahmen ab.

Schätze gegen Ende der Weltmeisterschaft wären damit die Kosten wieder gedeckt - zumal Fußball verbindet. Die Nachbarschaft hätte sicher auch Interesse an so einer Leinwand.

Man muss eben nur mit dem Zeitgeist gehen. Die Leute wollen Brot und Spiele - während die Politiker uns das Grundgesetz auf der Tasche fingern.

Das Scheunenkreuz war herdentechnisch gesehen eine schlechte Wahl. Wer will sich heutzutage denn noch mit Werten identifizieren, die Verantwortung, Mut und vielleicht - oh Gott! - Tatkraft erfordern?

Grüße

der held-der-arbeit