Mittwoch, 26. Mai 2010

Berufung


Zu Wochenbeginn habe ich durch meinen Anwalt beim Landgericht Darmstadt gegen das Urteil des Amtgerichts Berufung eingelegt. Dabei wird der Antrag gestellt, die Sache in die I. Instanz zurückzuweisen und unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Langen die Beklagten (Ehepaar Müller) als Gesamtschuldner nach dem Klageantrag I. Instanz zu verurteilen [siehe hier und hier] (d. h. sie dazu zu verpflichten, zur Wiederanbringung des Scheunenkreuzes den von mir damit beauftragten Handwerkern freien Zugang durch ihr Grundstück zu meiner Scheunenwand zu gewähren und die Kosten für die Wiederanbringung und Wiederherstellung des beschädigten Scheunenkreuzes zu tragen).

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Auf dem Vorgängerblog "www.scheunenkreuz.de" wurde hierzu folgender Kommentar gepostet:

held-der-arbeit schrieb am 14.Jun.2010

Richtig so! Ob die Kosten wieder reinkommen?

Ich habe einen Vorschlag: Der Herr Nachbar würde eine Großleinwand an der umstrittenen Scheune sicher nicht abbauen, sondern begrüßen.

Herr Müller wäre eifrig bemüht alle zehn Minuten zehn Cents in einen Schlitz zu werfen, um darauf alle WM-Spiele verfolgen zu können. Ein Getränkeautomat mit reichlich Biervorrat rundet die Einnahmen ab.

Schätze gegen Ende der Weltmeisterschaft wären damit die Kosten wieder gedeckt - zumal Fußball verbindet. Die Nachbarschaft hätte sicher auch Interesse an so einer Leinwand.

Man muss eben nur mit dem Zeitgeist gehen. Die Leute wollen Brot und Spiele - während die Politiker uns das Grundgesetz auf der Tasche fingern.

Das Scheunenkreuz war herdentechnisch gesehen eine schlechte Wahl. Wer will sich heutzutage denn noch mit Werten identifizieren, die Verantwortung, Mut und vielleicht - oh Gott! - Tatkraft erfordern?

Grüße

der held-der-arbeit 

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