Donnerstag, 15. Oktober 2009

Ankündigung: Gerichtsverhandlung am 30. Oktober 2009


Ich habe am 20. Aug. 2009 gegen Herrn und Frau Müller, die für die rechtswidrige Entfernung und Beschädigung des Scheunenkreuzes verantwortlich sind, eine Privatklage eingereicht. Ich klage darauf, daß das Ehepaar Müller mir und einem von mir damit beauftragten Handwerksbetrieb freien Zugang zu ihrem Grundstück gewährt, damit das von Müller unerlaubt und rechtswidrig abgesägte Scheunenkreuz wieder an seinen alten Ort an der Giebelwand meiner Scheune angebracht wird, und zwar auf Kosten des Verursachers des dergestalt wieder behobenen Schadens, also des Ehepaars Müller. (Klageschrift S. 1 u. 2 hier klicken, S. 3 und 4 hier klicken.)



Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung in diesem Rechtsstreit zwischen mir und dem Ehepaar Müller findet am Freitag, 30. Oktober 2009 um 08.45 Uhr im Amtsgericht Langen statt: Zimmerstraße 29, 63225 Langen, Raum A.
Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich.

Nachtrag vom 29. Oktober:

Das Amtsgericht hat diesen Gerichtstermin per Schreiben vom 27. Oktober, das mich am 28. Oktober erreicht hat, aufgehoben und einen neuen Termin am 4. Dezember 2009, 08.30 Uhr, festgesetzt.

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