Freitag, 8. Juni 2012

Das Scheunenkreuz hängt wieder an seinem Ort (Zeitungsberichte)


Am 24. Mai 2012 wurde das Scheunenkreuz wieder an seinen alten Platz zurückgebracht.
Die BILD berichtete darüber:


(Bitte zum Vergrößern auf das Bild klicken)

_______________________________________

Bericht der Frankfurter Neuen Presse:

Das umstrittene Kreuz hängt wieder


Das Klangspiel wiegt sich leise im Wind. Die Sonne spiegelt sich im Metall seiner Stäbe. Vögel zwitschern. In dem kleinen Örtchen Urberach bei Rödermark scheint de Welt noch in Ordnung zu sein. Der Schein trügt.

Rödermark. Der im Jahr 2000 zugezogene Fotograf, Klaus Braungart, fechtet seit mittlerweile vier Jahren einen erbitterten Nachbarschaftsstreit aus. Denn: zu seiner restaurierten Doppelhofreite gehört eine Scheune. Diese grenzt direkt an das Grundstück der Familie Müller – seine Nachbarn. Eben jene Scheune ist nun das Objekt, an der sich die Nachbarschaftsposse entzündete. Sie nimmt nämlich von jeher das Licht im Vorgarten der Müllers. Und für die Nachbarn ist klar, die Scheune muss weg.

Das sieht Klaus Braungart – seit 2005 Besitzer der, aus dem 18. Jahrhundert stammenden Scheune – anders. Schlimmer noch: Er wollte die kahle Wand an der Westseite seiner Scheune verschönern. Mit einem 35 Kilo schweren Eichenkreuz, gebaut aus Teilen des Dachgiebels seiner Scheune.

Die folgenden vier Jahre waren geprägt von Verhüllungen, Sägeaktionen und Gerichtsurteilen (wir berichteten).

Schlussendlich darf das Kreuz doch wieder an den Nagel gehängt werden. Und zwar an seinen Platz im goldenen Schnitt der Scheunenwand. Michael Genserts Mandant, Hans Müller, starb zwei Tage nach dem Gerichtsurteil. Gensert, Anwalt und CDU-Fraktionsvorsitzende in Rödermark, versuchte dennoch alles, um die Vollstreckung des Urteils zu behindern.

Die zahlreich angereiste Presse wird am Tag der Wiederanbringung kurzerhand ausgesperrt. Die stillen Handwerker müssen gehorsamst mit schwerem Gerät den kleinen Eingang bemühen. Und Klaus Braungart darf keine Fotos vom Geschehen machen. “Sie haben das Recht, ein Kreuz anzubringen, aber nicht zu fotografieren”, wettert Gensert. Für ihn ist das alles “reine Provokation”. Klaus Braungart will aber lediglich “sicherstellen, dass uns nachher nicht vorgeworfen wird, wir hätten etwas kaputt gemacht.” Trotzdem rechnet er mit keinem juristischen Angriff seitens der Müllers mehr.

Auch die Anwohner wünschen sich, dass langsam wieder Frieden geschlossen werden. Nun ja, die Müllers haben nun unter das Kreuz einen Baum gepflanzt. (lf)

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Neuen Presse. Hier gehts zum Originalartikel (mit Foto)

_____________________________________________________________ 


Auch die Offenbach Post berichtete über die Aufhängung des Scheunenkreuzes:

Scheunenkreuz hängt nach Nachbarschaftsstreit wieder


Urberach - Das kurz vor Ostern 2009 abgesägte Scheunenkreuz hängt wieder in der Bachgasse. Schreinermeister Friedrich Wandinger aus Münster zog gestern Morgen gegen 10 Uhr die letzte Schraube fest, solide Handwerksarbeit beendete einen erbitterten Nachbarschaftsstreit. Von Michael Löw

Der hatte 2008 begonnen und vier Richter beschäftigt. „Für diesen Moment habe ich vier Jahre gekämpft“, freute sich der Urberacher Fotograf Klaus Braungart, der das Kreuz aus alten Dachbalken einer Scheune gezimmert hatte. Sein Recht auf freie Religionsausübung sei endlich wieder hergestellt. Zudem sei das schlichte Kreuz eine echte Zierde für eine triste Fassade im katholischen Urberach.

Was hat die Sache so heikel gemacht? Braungart schmückte mit dem 1,40 Meter großen Ur-Symbol der Christenheit die Westwand besagter Scheune. An die kommt er aber nur über den Hof seines - inzwischen verstorbenen - Nachbarn Johann Müller. Und der fühlte sich seinerzeit getäuscht, als er plötzlich ein Kreuz hängen sah. Braungart habe, so argumentierte Müllers Anwalt Michael Gensert am 12. Februar 2010 unwidersprochen vor Amtsrichterin Kirsten Prass, lediglich für Ausbesserungsarbeiten am Dach aufs Grundstück gedurft.

Klima zwischen den Nachbarn vergiftet

Das Klima zwischen den Nachbarn war schon längst so vergiftet, dass einer dem anderen voller Misstrauen begegnete. Mit der Sägeaktion eskalierte der Streit endgültig. Von da an hatten die Juristen das Sagen. Gestern nun wachte Anwalt Gensert darüber, dass nur die Handwerker und Braungart selbst den Müller”schen Hof betraten. Dazu verpflichte das jüngste Urteil die Witwe seines Mandanten. Das Urteil deckt nach Ansicht Genserts weder Fernsehkameras noch Interviews auf dem Hof. Braungart hatte gut ein halbes Dutzend Medien über die Vollstreckung des Richterspruchs informiert.

Angesichts dieses Rummels fühle sich seine Mandantin vorgeführt, erklärte Gensert. Er habe „mehr denn je Zweifel“, ob Klaus Braungart das Kreuz tatsächlich aus Religiosität oder nur zur Provokation an eine Mauer hängte, die er von seinem Grundstück aus gar nicht sieht.

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Offenbach Post. Hier gehts zum Originalartikel (mit obigem Video und mit Leserkommentaren).

_________________________________________________________

Tags zuvor, am 24. Mai, kündigte die Offenbach Post die Wiederanbringung des Kreuzes mit einem kurzen Artikel an:

Scheunenkreuz kehrt zurück


Urberach (lö) - Der letzte Akt eines skurrilen Nachbarschaftsstreits spielt sich heute in der Bachgasse ab.

Der Urberacher Fotograf Klaus Braungart kündigte an, dass er um 9 Uhr ein 1,40 Meter großes Eichenkreuz wieder an der Scheune seines inzwischen verstorbenen Nachbarn aufhängen will. Weil die Scheunenwand nur von dessen Grundstück erreichbar ist, hatte es der Rentner 2009 abgesägt.
Braungart zog vor Gericht und bekam in dritter Instanz Recht.

Veröffentlicht mit der freundlichen Genehmigung der Offenbach Post. Hier gehts zum Originalartikel.
 
In diesem Artikel heißt es irreführenderweise, ich hätte angekündigt, das Scheunenkreuz an die Scheune meines Nachbarn zu hängen. Der Witz der ganzen Sache ist aber gerade der, dass nicht nur das Scheunenkreuz, sondern eben auch die Scheune, an der es nun wieder hängt, mir gehört, und nicht meinem Nachbarn. Gerade deswegen mußte ja das Gericht so urteilen, wie es letztendlich geurteilt hat.

Nachdem ich die Offenbach Post auf diesen Fehler aufmerksam gemacht habe, erschien in dieser Zeitung die folgende Richtigstellung:


___________________________________________________________

(Update 3. Juli 2012:)

Auch die Bild der Frau berichtete über die Wiederanbringung des Scheunenkreuzes (BdF 24/2012):


 (Zum Vergrößern aufs Bild klicken.)



 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen