Montag, 22. März 2010

Leserbriefe in der Offenbach Post zum Langener Kreuz-Urteil


Als Reaktion auf den Offenbach-Post-Artikel „Gericht weist Kreuz-Klage zurück“ vom 13.02.2010 erschienen in derselben Zeitung bislang drei Leserbriefe, die im folgenden dokumentiert seien:


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Leserbrief, 19.02.2010:


„Sind tief gesunken“

Unabhängig von dem Grund der Klage oder dem (vorläufigen) Ausgang des Prozesses stört mich an dem Bericht des Herrn Löw die Aussage, dass die Richterin Prass während der Verhandlung stets von einem „Holzelement“ gesprochen hat.

Nachdem eine Grüne vom Amtsgericht Langen bestätigt bekam, dass in ihrem Beisein kein Kreuz mehr im Sitzungszimmer des Kreishauses hängen darf, darf wohl nun auch im Amtsgericht Langen ein 1,40 Meter hohes Holzkreuz nicht mehr „Kreuz“ genannt werden!

Wie tief sind wir gesunken!

Karl P. Sturm
Rödermark/Urberach

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Leserbrief,  02.03.2010:


Kritik an Richterin

Als Anwesende beim Langener Amtsgerichtstermin in der Angelegenheit um die Kreuz-Klage fand ich es unverständlich, dass die amtierende Richterin der Gestaltung der Scheunenwand des Klägers diesem grundsätzlich zustimmte, aber im gleichen Atemzug in der absurden Vier-Minuten-Verhandlung nicht vom Hausfriedensbruch des Nachbarn mit dessen eigenmächtigem Vergreifen an fremden Eigentum sowie dem unerlaubten Entfernen des Kreuzes sprach!

Dem Kläger wurde nicht die Möglichkeit eingeräumt, den Sachverhalt so darzustellen, dass seine Scheunenwand teilweise einen Abstand von 25 Zentimetern zur Grundstücksgrenze vorweist. Vom Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nach dem Grundrecht Artikel 2,1 war seitens der Richterin auch keine Rede.

Diese Vier-Minuten-Verhandlung hinterließ bei den meisten Zuhörern Verwunderung, Sprachlosigkeit und Kopfschütteln, verbunden mit Fragen, wie heute von so genannter richterlicher Obrigkeit mit meines Erachtens willkürlichen vorgefertigten Entscheidungen ge/verurteilt wird. Sieht so unsere Rechtsprechung aus?

Monika Schmidt
Dreieich/Sprendlingen

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Unter der Überschrift

Sorge um Wert des Kreuzes

veröffentlichte die Offenbach Post am 18.03.2010 einen Leserbrief von Oskar Rembow und Werner Spamer. Die Offenbach Post druckte den Leserbrief leicht gekürzt (ohne die Aussage des Briefes zu beeinträchtigen). Da die Leserbriefschreiber mir ihren Brief zur Verfügung gestellt haben, veröffentliche ich hier den Leserbrief in ungekürzter Form:

Leserbriefe in der OP vom 19.2. und 2.3.2010 nahmen Stellung zu der Verhandlung des Amtsgerichtes in Langen, zu deren Verlauf die Unterzeichner im Nachgang Bezug nehmen.

Verhandelt wurde damals über das „Scheunen-Kreuz“, das der Eigentümer für alle sichtbar an seiner Scheunenwand zum Nachbarn hin angebracht hatte. Von diesem wurde es in der Karwoche 2009 entfernt und damals über das Tor in den Hof des Besitzers geschmissen.

Dem sorgfältigen Leser der OP wird es darüber hinaus nicht entgangen sein, dass die die Verhandlung autoritär führende und auf kein Argument des Klägers eingehende Richterin, Frau Kerstin Prass, im Verlauf der nur wenige Minuten dauernden Gerichtssitzung – aus welchen Gründen auch immer – das Wort „Kreuz“ nicht in den Mund nahm. Das Zeichen der Christenheit hatte sie für alle aktiven Christen beleidigend und letztlich diffamierend mehrfach als „Holzelement“ bezeichnet.

Der an der Gerichtsverhandlung als Zuhörer teilnehmende kath. Pfarrer der St. Gallusgemeinde in Urberach, noch seine geistlichen Mitbrüder im Dekanat und darüber hinaus, die mittlerweile sicherlich auch über den Verlauf der Verhandlung informiert sind, haben bis heute keine öffentliche Stellungnahme zu der beschämenden Aussage der Richterin über das Kreuz abgegeben. Zum Bedauern vieler Christen schweigt man sich aus. – Schade!

Angesichts der im Raum stehenden Problematik haben die Unterzeichner folgende Fragen: Wie ist es fortan in der Öffentlichkeit um den Stellenwert des Kreuzes bestellt? Wie lange noch lassen Christen das über sich ergehen? Was sagt unsere „Amtskirche“ zu dieser Kreuzesverhöhnung?

Wir – sicherlich auch andere Christen – erwarten eine Antwort. Schweigen aus Toleranz – aus welchen Gründen auch immer – hat sich in letzter Konsequenz noch nie gelohnt.

Oskar Rembow / Werner Spamer
63322 Rödermar


 





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